Sobald Ihnen eine Verordnung vom Arzt ausgestellt oder Ihnen die Ausstellung einer Verordnung vom Arzt zugesichert wurde, können Sie mit uns telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren.
Sollten wir gerade einmal nicht ans Telefon gehen, kümmern wir uns gerade um unsere Praxisgäste. Hinterlassen Sie einfach eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Wir rufen Sie zurück.
Die Checkliste für Ihren ersten Besuch bei uns:
Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer logopädischen Therapie trifft Ihr behandelnder Arzt.
Folgende Ärzte können Heilmittelverordnungen ausstellen:
Gemeinsame Therapieeinheiten dauern 30 min, 45 min oder 60 min und finden meist 1-2-mal in der Woche statt.
Der ausstellende Arzt entscheidet je nach Störungsbild und Ermessen, welcher Ablauf für Sie am besten geeignet ist.
Die Therapie findet in der Regel in unseren modern eingerichteten und speziell zugelassenen Räumen in unserer Praxis statt. Ist es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich in die Praxis zu kommen, bieten wir nach Absprache mit Ihrem Arzt auch Hausbesuche an.
Bei gesetzlich Versicherten werden die Kosten bis zum 18. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen zu 100 % übernommen.
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht für gesetzlich Versicherte Patienten eine Zuzahlungspflicht in Form von 10 € Rezeptgebühr und 10 % des Verordnungswertes pro Verordnung. Jedoch ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Zuzahlung bei den Krankenkassen möglich. Bezüglich einer Zuzahlungsbefreiung lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten.
Wenn Sie einen Termin gemacht haben und diesen doch nicht wahrnehmen können, rufen Sie bitte mindestens 24 Stunden vorher bei uns an und sagen den Termin ab. Sollten Sie uns nicht persönlich erreichen, sprechen Sie einfach auch den Anrufbeantworter.